AGB
**Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Bibidesign**
1. **Geltungsbereich**
1.1 Frau Bianca Moser, Inhaberin der Firma Bibidesign, (in Folge „Bibidesign“), erbringt jegliche Leistung ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Bibidesign und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen, sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Bibidesign schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Bibidesign ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Bibidesign bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
2. **Vertragsabschluss**
2.1 Die Angebote von Bibidesign sind bis zur Annahme durch den Kunden stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Bibidesign legt ausschließlich schriftliche Angebote vor, und diese gelten nur bei schriftlicher Zustimmung durch den Kunden als angenommen.
3. **Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Honorar**
3.1 Vertragsgegenstand ist die jeweils vertraglich vereinbarte Dienstleistung. Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung von Bibidesign.
3.2 Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Bibidesign.
3.3 Alle Leistungen von Bibidesign (insbesondere alle Vorentwürfe, und Versionen von zu erstellenden Texten) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen einer festzulegenden Frist ab Eingang beim Kunden freizugeben. Diese Frist wird in Abhängigkeit von der Art des Auftrags festgelegt. Nach Verstreichen der Frist ohne Rückmeldung des Kunden, nach spätestens 10 Tagen gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.4 Wurde nichts anderes vereinbart, so ist Bibidesign berechtigt, 50% des vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung in Rechnung zu stellen („Vorschuss“). Bibidesign ist nicht verpflichtet mit der Erbringung der vereinbarten Leistung zu beginnen, bevor der Vorschuss auf dem Konto von Bibidesign eingegangen ist. Die restlichen 50% des vereinbarten Honorars werden nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt.
3.5 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.6 Ist nichts anderes vereinbart, so ist Bibidesign berechtigt ihre Leistungen nach den folgenden Stundensätzen zur Verrechnung zu bringen:
– EUR 105,00 netto für reine Produktionsarbeiten
– EUR 125,00 netto für Konzeptarbeiten, Neugestaltungen, Kreativleistungen und Workshops sowie alle sonstigen Leistungen, die nicht unter Punkt 3.6.1. zu subsumieren sind
3.7 Sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart ist, so sind Entwürfe kostenpflichtig. Alle Leistungen von Bibidesign , die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Vereinbart gelten jeweils die Stundensätze gem. Punkt 3.6.
3.8 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von Bibidesign – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er von Bibidesign die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Bibidesign begründet ist, hat der Kunde von Bibidesign darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiterhin ist Bibidesign bezüglich aller möglichen Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von Bibidesign, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde in diesem Fall an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Bibidesign zurückzustellen.
4. **Besondere Vertragsbestimmungen für Social Media Betreuung**
4.1 Das Betreuungsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien jederzeit und ohne Frist oder Vorankündigung beendet werden.
4.2 Bibidesign veröffentlicht keine Inhalte auf Social-Media-Plattformen ohne Freigabe durch den Kunden. Bibidesign ist nicht verpflichtet, die zu veröffentlichenden Inhalte zu überprüfen bzw. zu prüfen, ob der Kunde berechtigt ist, die zu veröffentlichenden Inhalte zu veröffentlichen (z.B ob der Kunde Rechteinhaber von zu veröffentlichenden Bildern ist). Für den Inhalt von Social-Media-Veröffentlichungen ist immer der Kunde verantwortlich und Bibidesign jedenfalls schad- und klaglos zu halten.
5. **Beauftragung Dritter**
5.1 Bibidesign ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Bibidesign wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
6. **Konzept- und Ideenschutz, Claims**
6.1 Hat der potentielle Kunde die Firma Bibidesign vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Bibidesign dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
6.1.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Bibidesign treten der potentielle Kunde und Bibidesign in ein Vertragsverhältnis. Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
6.1.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass Bibidesign bereits mit der Konzepterarbeitung und dem Erstellen kostenintensive (Vor-)leistungen erbringt, obwohl sie sich noch nicht zu einer Leistungserbringung verpflichtet hat.
6.2 Konzepte und Claims unterstehen, soweit sie Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Konzepte und Claims ohne Zustimmung von Bibidesign ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
6.3 Alle Elemente eines Konzeptes, Probetextes oder Claims (insbesondere Werbeschlagwörter, Textbausteine und -entwürfe, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen), die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben, sind geschützt.
6.4 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Bibidesign im Rahmen des Konzeptes, Probetexts oder Claims präsentierten kreativen Textideen außerhalb eines später abzuschließenden (Haupt-)vertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
6.5 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Bibidesign ein.
7. **Termine und Mitwirkungspflichten des Kunden**
7.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich.
7.2 Befindet sich Bibidesign in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Bibidesign schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet Bibidesign bei der Erbringung der Dienstleistung zu unterstützen und alle zu Erreichung des Ziels erforderlichen Maßnahmen zu setzen. Jede vom Kunden verursachte Verzögerung geht zu seinen eigenen Lasten.
7.4 Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Bibidesign ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob dies der Fall ist und wäre diesbezüglich jedenfalls schad- und klaglos zu halten.
8. **Vorzeitige Auflösung**
8.1 Bibidesign ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
8.1.1 die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
8.1.2 der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
9. **Eigentumsvorbehalt; Zahlungsverzug**
9.1 Die von der Grafikerin gelieferte Leistung, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Vorentwürfe, Konzepte, …), bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Bibidesign. Auch der Erwerb etwaiger Nutzungs- und Verwertungsrechte durch den Kunden ist bedingt durch die vollständige Bezahlung des vereinbarten Honorars.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Bibidesign die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 25,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Bibidesign sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4 Weiterhin ist Bibidesign nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Bibidesign für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Bibidesign aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Bibidesign schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10. **Datenschutz**
10.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
10.2 Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
10.3 Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
11. **Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand**
11.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Bibidesign und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort ist der Sitz von Bibidesign . Bei Versand von auf körperlichen Objekten gespeicherten Leistungen (USB-Stick, Festplatten, CD-Rom, usw.) geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Bibidesign die körperlichen Objekte dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
11.3 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Bibidesign und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Bibidesign sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Bibidesign berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
12. **Übergabe und Nutzung offener Daten**
Die von Bibidesign erstellten offenen Dateien verbleiben im Besitz von Bibidesign. Sofern nicht anders vereinbart, werden ausschließlich druckfähige PDF-Daten an den Kunden übergeben.
Eine Herausgabe der offenen Dateien ist gegen eine Zusatzgebühr in Höhe von 100 % der Herstellungskosten möglich. Dies ist nicht Bestandteil des Angebots und wird separat verrechnet.
13. **Nutzung für Eigenwerbung & Social Media**
Bibidesign ist berechtigt, die erstellten Projekte und Dateien für eigene Werbezwecke auf folgenden Plattformen zu nutzen:
- Instagram
- Facebook
- Website bibidesign.at
Die Veröffentlichung, Verbreitung und Nutzung der von Bibidesign erstellten Arbeiten für Portfolio- und Werbezwecke bedarf keiner expliziten Zustimmung des Kunden. Mit Auftragserteilung stimmt der Kunde dieser Nutzung automatisch zu.
14. **Copyright & Urheberkennzeichnung**
Bibidesign ist berechtigt, eine Urheberkennzeichnung (z. B. "Design by Bibidesign" oder das Bibidesign-Logo) auf den erstellten Werken zu platzieren. Diese darf nicht entfernt oder verändert werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
15. **Urheberrecht & Nutzungsrechte**
15.1. Eigentum und Schutz der erstellten Grafiken
Sämtliche von Bibidesign erstellten Grafiken, Designs, Layouts und sonstige kreative Werke unterliegen dem Urheberrecht und bleiben uneingeschränktes Eigentum von Bibidesign. Eine Weiterverwendung, Veränderung oder Übertragung der erstellten Werke ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Bibidesign gestattet.
15.2. Nutzungsrechte & Lizenzen
Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Ohne schriftliche Vereinbarung sind folgende Nutzungen ausdrücklich untersagt:
- Die Weitergabe oder der Verkauf der erstellten Dateien an Dritte
- Die Bearbeitung oder Veränderung der gelieferten Grafiken ohne Zustimmung von Bibidesign
- Die Mehrfachnutzung über den ursprünglichen Verwendungszweck hinaus
15.3. Lizenzen für Schriften, Bilder und Drittanbieter-Materialien
Falls in einem Projekt lizenzpflichtige Schriften, Bilder oder sonstige Drittanbieter-Elemente verwendet werden, verbleiben diese Lizenzen bei Bibidesign bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber. Eine Übertragung dieser Lizenzen an den Kunden erfolgt nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und entsprechender Lizenzgebühr.
16. **Salvatorische Klausel**
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundlegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 16. März 2025